AGBs Waschanlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen Waschanlage der Fixkraft-Futtermittel GmbH

Die Reinigung und Trocknung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Die vor der Einfahrt an die Waschstraße angeschlagenen Benützungs- und Einfahrtshinweise sind zu beachten. Es ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

2. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen. Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden unmittelbar nach einem Wasch- und Trockenvorgang können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden unverzüglich mitgeteilt und auf der Reinigungsbestätigung vermerkt wird. Hat der Fahrzeuglenkende nach Durchführung der Reinigung durch seine Unterschrift auf der Reinigungsbestätigung bestätigt, dass die Endkontrolle keine Beanstandungen ergab, so kann er auch im Fall einer fehlerhaften Reinigung keine Ansprüche – aus welchem Grund auch immer – gegen Fixkraft-Futtermittel GmbH geltend machen. Die Haftung auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

3. Das Personal der Waschstraße hat das Recht alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte oder welche den Erfordernissen für eine Reinigung nicht entsprechen. Diese sind betreffend Tankinnenreinigung: große Produkt-Restbestände und/oder Produkte welche von uns nicht
akzeptiert werden. Akzeptiert werden für die Tankinnenreinigung ausschließlich folgende Produkte:

  • Reststaub von Agrargütern (mit Ausnahme von Kunstdünger)
  • Futtermittel
  • Staub aller Getreide bzw. Rohstoffe für Futtermittelerzeugung (wie Kleine, Soja, Mais, …)
  • Reststaub aus Getreidevermahlung
  • Reststaub von Holzpelletstransport

4. Die Fahrzeuglenkenden sind verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände, insbesondere vorhandene Schäden und Mängel am Fahrzeug, aufmerksam zu machen, die im Zuge des Wasch- und Trocknungsvorganges zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.

5. Bei Eintritt eines Schadens durch den Wasch- und Trocknungsvorgang in der Waschstraße haftet die Fixkraft-Futtermittel GmbH nur für Schäden, die der Fixkraft-Futtermittel GmbH zurechenbar sind. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, aufgrund grobem Verschulden. Vermögensschäden sind hiervon ausgenommen.

6. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B.: Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, SchiebedachWindabweiser, Scheinwerfer-Waschanlage, sowie für dadurch verursachte Lack und Schrammschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Fixkraft-Futtermittel GmbH eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Weiters ist die Haftung der Fixkraft-Futtermittel GmbH ausgeschlossen, wenn ein Schaden an nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen, wie z.B. ein geöffneter Tankdeckel, oder ein Schaden an Teilen, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören, z.B. Tuning-Teile, Sonder-Zierleisten, Spoiler, Stoßfänger, Schiebedach-Windabweiser, Spezialantennen, etc., entsteht, sowie dadurch Folgeschäden an der Lackierung und Karosserie verursacht werden. Ebenso ausgeschlossen sind Beschädigungen von Folierungen, Werbebeschriftungen, Pickerl, sowie Überprüfungsplaketten.

7. Ausgeschlossen ist die Haftung der Fixkraft-Futtermittel GmbH auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter Einfahrts- und Benützungsanweisungen verursacht wurden,

8. Falls der Fahrzeuglenkende die vorher angeführten Haftungsausschlüsse nicht beachtet, erfolgt die Fahrzeugwäsche auf eigenes Schadensrisiko.

9. Der Auftraggeber bzw. dessen Fahrzeuglenkende haftet für sämtliche Schäden, die von den von ihm eingesetzten Fahrzeugführern oder sonstigen Beauftragten bzw. den dazugehörenden Transportmitteln sowie von den zu reinigenden Gegenständen auf dem Betriebsgelände der Fixkraft-Futtermittel verursacht werden. Dazu zählen insbesondere auch sämtliche Schäden, die der Fixkraft-Futtermittel GmbH dadurch entstehen, dass der Auftraggeber oder ein von ihm eingesetzter Fahrzeuglenkender oder ein sonstiger Beauftragter schuldhaft falsche Angaben (z.B. über das Vorprodukt) macht oder etwas verschweigt, was für eine ordnungsgemäße Reinigung und Entsorgung relevant ist.

10. Das Abstellen von Fahrzeugen, Hängern und/oder deren Aufbauten, sowie Containern auf dem Gelände der Fixkraft-Futtermittel GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fixkraft-Futtermittel GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an o.g. Einheiten und/oder den Verlust des etwaigen Inhaltes

11. Die Fahrzeugwäsche erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und den aushängenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

12. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13. Als Gerichtsstand wird das für 4470 Enns, Österreich, zuständige Gericht vereinbart; es gilt österreichisches Recht.